Schweizer Autobahn

Schweizer Vignette

Ihr offizieller Wegweiser für die Schweizer Autobahnvignette

Mehr erfahren

Was ist eine Vignette?

Die Schweizer Vignette ist eine obligatorische Gebührenmarke für die Benutzung der meisten Schweizer Autobahnen und Autostrassen. Sie wurde 1985 eingeführt, um die Kosten für Bau, Betrieb und Unterhalt des Nationalstrassennetzes zu decken. Sie ist eine Pauschalabgabe, unabhängig von der tatsächlich gefahrenen Strecke.

Aktuell existiert die Vignette als Klebevignette, die am Fahrzeug angebracht werden muss. Es gibt jedoch Pläne für die Einführung einer digitalen E-Vignette in der Zukunft, die an das Kennzeichen gebunden sein wird.

  • Gültig für ein Kalenderjahr (1. Dezember bis 31. Januar des Folgejahres)
  • Pflicht für Fahrzeuge und Anhänger bis 3.5t Gesamtgewicht
  • Dient der Finanzierung des Autobahnnetzes
  • Klebevignette (zukünftig auch E-Vignette geplant)
Schweizer Autobahn

Bildbeschreibung: Lastwagen auf einer Schweizer Autobahn

Wer braucht eine Vignette?

Die Vignettenpflicht gilt für alle Motorfahrzeuge und Anhänger mit einem zulässigen Gesamtgewicht von bis zu 3.5 Tonnen, die auf gebührenpflichtigen Nationalstrassen (Autobahnen und Autostrassen) unterwegs sind.

PKW & Lieferwagen

PKW mit Vignette

Alle Personenwagen und Lieferwagen bis 3.5 Tonnen Gesamtgewicht benötigen eine Vignette. Dies schliesst auch Mietwagen ein, die in der Schweiz gemietet werden (in der Regel bereits vorhanden) oder aus dem Ausland kommen.

Motorräder

Motorrad mit Vignette

Motorräder, Motorroller und Quads unterliegen ebenfalls der Vignettenpflicht. Die Vignette muss an einem nicht auswechselbaren, leicht zugänglichen Teil angebracht werden.

Anhänger & Wohnwagen

Anhänger mit Vignette

Auch Anhänger (z.B. für Boote, Gepäck) und Wohnwagen bis 3.5 Tonnen Gesamtgewicht benötigen eine eigene, separate Vignette, zusätzlich zur Vignette des Zugfahrzeugs.

Ausnahmen von der Vignettenpflicht

Bestimmte Fahrzeuge sind von der Vignettenpflicht ausgenommen oder unterliegen einer anderen Abgabe:

Korrekte Anbringung der Vignette

Anbringung der Vignette

Bildbeschreibung: Korrekt angebrachte Vignette auf Windschutzscheibe

Eine korrekt angebrachte Vignette ist entscheidend, um bei Kontrollen keine Probleme zu bekommen. Beachten Sie folgende Punkte:

  • Position (Auto): Die Vignette muss auf der Innenseite der Windschutzscheibe angebracht werden. Empfohlene Positionen sind links am Rand (Fahrerseite) oder hinter dem Innenrückspiegel. Sie darf die Sicht nicht behindern.
  • Position (Motorrad/Anhänger): Bei Fahrzeugen ohne Windschutzscheibe (Motorräder, Anhänger) muss die Vignette an einem nicht auswechselbaren, leicht zugänglichen Teil angebracht werden (z.B. Gabelholm, Rahmen).
  • Anbringung: Die Vignette muss direkt auf die Scheibe (bzw. das Teil) geklebt werden. Das Anbringen mit Klebeband, Folien oder anderen Hilfsmitteln ist nicht erlaubt und ungültig.
  • Sichtbarkeit: Die Vignette muss von aussen gut sichtbar und kontrollierbar sein. Tönungsstreifen dürfen die Vignette nicht verdecken.
  • Alte Vignetten: Abgelaufene Vignetten sollten entfernt werden, um Verwechslungen zu vermeiden und die Sicht nicht unnötig einzuschränken.

Häufig gestellte Fragen

Wie lange ist die Vignette gültig?

Die Jahresvignette ist jeweils 14 Monate gültig: vom 1. Dezember des Vorjahres bis zum 31. Januar des Folgejahres. Beispiel: Die Vignette 2024 ist vom 1.12.2023 bis zum 31.01.2025 gültig.

Was passiert bei einer Kontrolle ohne gültige Vignette?

Wer auf einer vignettenpflichtigen Strasse ohne korrekt angebrachte, gültige Vignette angetroffen wird, muss mit einer Busse rechnen. Die Busse beträgt aktuell CHF 200.-. Die Vignette muss anschliessend trotzdem erworben und korrekt angebracht werden.

Ist die Vignette übertragbar?

Nein, die Klebevignette ist fahrzeuggebunden und nicht übertragbar. Sie darf nach dem Anbringen nicht entfernt und auf einem anderen Fahrzeug wiederverwendet werden. Bei einem Fahrzeugwechsel muss für das neue Fahrzeug eine neue Vignette erworben werden.

Was passiert bei einem Scheibenbruch?

Bei einem Austausch der Windschutzscheibe wird die alte Vignette zerstört. In der Regel erhalten Sie von Ihrer Versicherung oder der Autoglaserei kostenlos eine Ersatzvignette, wenn Sie die alte, zerstörte Vignette und die Rechnung für den Scheibenwechsel vorweisen können.

Gibt es Tages- oder Monatsvignetten?

Nein, in der Schweiz gibt es ausschliesslich die Jahresvignette. Es existieren keine Vignetten für kürzere Zeiträume wie Tage, Wochen oder Monate.

Wo genau ist die Vignette Pflicht?

Die Vignettenpflicht gilt auf dem gesamten Nationalstrassennetz 1. und 2. Klasse (Autobahnen und Autostrassen). Diese Strassen sind mit weiss-grünen Schildern gekennzeichnet. Auf Kantons- und Gemeindestrassen ist keine Vignette erforderlich.

Kontakt & Offizielle Informationen

Dieses Portal dient rein informativen Zwecken. Für verbindliche Auskünfte und die aktuellsten Informationen wenden Sie sich bitte an die offiziellen Stellen.

Die zuständige Behörde ist das Bundesamt für Zoll und Grenzsicherheit (BAZG).

Offizielle Informationen (BAZG)